Hygiene

 

Bitte beachten Sie nachfolgenden Hygieneplan:

Neuer Hygieneplan

(Stand: August 2023) 

 

 

In der Corona-Zeit galt folgender Absonderungserlass:

 

Es gilt nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht

für alle positiv getesteten Personen.

Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind,

gilt keine Absonderungspflicht mehr.

 

Einen abschließenden negativen Tests bedarf es nicht,

wird aber empfohlen.