Corona
06.05.2022
Der neue Absonderungserlass besagt:
Es gilt nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht
für alle positiv getesteten Personen.
Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind,
gilt keine Absonderungspflicht mehr.
Einen abschließenden negativen Tests bedarf es nicht,
wird aber empfohlen.
18.03.2022
(Stand: August 2021)
Den aktuellen Hygieneleitfaden
können Sie unter diesem Link abrufen:
Hygieneleitfaden für das Schuljahr 2021/22
20.08.2020
Informationen für Reiserückkehrer